Präventionsgesetz in der Gemeinde

Seit dem Jahr 2015 gibt es das sogenannte "Präventionsgesetz" (PrävG - § 20 SGB V).


Der § 20 SGB V macht es in diesem Zusammenhang zur Pflicht, die Gesundheit in sogenannten Settings zu fördern.

Als Setting werden Lebenswelten, also auch Städte und Gemeinden bezeichnet, in denen Menschen leben, arbeiten, lernen, spielen und lieben.

So sehen auch wir in der Gemeinde Kirkel uns in der Verantwortung, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger in der Kommune vorbeugend zu schützen und weiterhin zu fördern.