Die Freiwillige Feuerwehr Kirkel informiert

Hier finden Sie weitergehende Informationen (Einsätze, Dienstpläne, Veranstaltungen) zur Freiwilligen Feuerwehr Kirkel, den Löschbezirken aus Altstadt, Kirkel-Neuhäusel und Limbach (inoffizielle Seite der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel).

Wehrführer

Gunther Klein
Telefon: 0176 / 78598293

stellvertretende Wehrführer

Thomas Keßler
Telefon: 0172 / 6847991

Michael Klein
Telefon: 0160 / 95442227

Gemeinde-Jugendfeuerwehrbeauftragter

Dirk Sandmayer
Telefon: 0172 / 6773055

Löschbezirk Altstadt

Löschbezirksführer

Andreas Hoffmann
Telefon: 0160 / 94480366

stellvertretender Löschbezirksführer

Fabian Abbruzzino
Telefon: 0152 / 34568746

stellvertretender Löschbezirksführer

Stefan Bentz
Telefon: 0170 / 2929377

Löschbezirk Kirkel-Neuhäusel

Löschbezirksführer

Thorsten Klaus
Telefon: 0163 / 4397909

stellvertretender Löschbezirksführer

Patrik Bentz
Telefon: 0157 / 88184589

 

stellvertretender Löschbezirksführer

Marco Herrmann
Telefon: 0151 / 61442684

Löschbezirk Limbach

Löschbezirksführer

Mathias Fürst
Telefon: 0151 / 22355721
 

stellvertretender Löschbezirksführer

Kai Dörner
Telefon: 06841 / 8181439
 

stellvertretender Löschbezirksführer

Christian Conrad
Telefon: 0176 / 20641977

Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 09.11.2016

Saarland startet landesweit das KATWARN-Warnsystem für Mobiltelefone

Ministerpräsidentin, Annegret Kramp-Karrenbauer, hat heute den Startschuss für das Bevölkerungswarnsystem KATWARN gegeben.

Damit geht das Alarmsystem jetzt offiziell im Saarland in Betrieb.

Im Falle großflächiger Gefahren im Bundesland sendet das saarländische Innenministerium ab sofort wichtige Warnungen und Verhaltenshinweise direkt auf die Mobiltelefone der die App nutzenden Menschen.

Der kostenfreie Warnservice ist verfügbar als Smartphone-App oder per SMS und E-Mail.

Bei Gefahrenlagen, die mehrere Gemeindeverbände im Saarland betreffen und zentrale Abwehrmaßnahmen erfordern, sendet das Lagezentrum Saarland im Auftrag des Innenministeriums ab sofort Warnungen über das Bevölkerungswarnsystem KATWARN auf die Mobiltelefone aller angemeldeten Bürgerinnen und Bürger.

Ein Beispiel für solch großflächige Gefahrenlagen sind Unfälle in kerntechnischen Anlagen, Naturkatastrophen oder Terroranschläge.

Die Anmeldung bei KATWARN ist kostenlos möglich – entweder als KATWARN-App für iPhone, Android sowie Windows Phone oder als SMS- und E-Mail-Dienst.

„Solche schweren Unglücksfälle sind zum Glück selten. Doch wir müssen uns auf sie vorbereiten, um auch im unwahrscheinlichsten Fall die Sicherheit der Menschen im Saarland zu gewährleisten. KATWARN ist dabei eine wichtige Ergänzung der bestehenden Informationswege“, sagte Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer bei der Vorstellung des Warnsystems in der Staatskanzlei.

Eine Warninformation kann zum Beispiel lauten: „Das Innenministerium informiert: Kerntechnischer Unfall; radioaktive Stoffe sind freigesetzt worden. Die Bewohner der Gemeinden X und Y werden aufgefordert, umgehend Häuser aufzusuchen sowie Fenster und Türen zu schließen. Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen ein. Achten Sie auf weitere Informationen.“

Das Warnsystem KATWARN wird im Saarland nicht nur in der Führungs- und Lagezentrale der Polizei (FLZ) verortet sein, sondern auch in der Integrierten Leitstelle (ILS) auf dem Winterberg in Saarbrücken zum Einsatz kommen. Von dort aus kann somit die Bevölkerung auch im Rahmen des Katastrophenschutzes gezielt über Großbrände, Hochwasser und ähnlich gelagerte Schadenslagen informiert werden. Zudem werden Unwetterwarnungen der Warnstufe Rot und Violett von der Bundesbehörde Deutscher Wetterdienst (DWD) ebenfalls gebietsgenau über KATWARN verbreitet.


Das Besondere am KATWARN-Warnsystem:

Im Fall, dass nur ein begrenztes Gebiet von einer Gefahr betroffen ist, werden ausschließlich diejenigen Menschen gewarnt, die sich zum Zeitpunkt der Gefahr direkt in dem Gefahrengebiet aufhalten oder diesen Bereich zuvor angegeben haben.

Alle anderen Menschen werden nicht unnötig in Unruhe versetzt.

Möglich ist dies durch die Ortungsfunktion moderner Smartphones.

Dafür müssen lediglich die sogenannte "Schutzengelfunktion" in der Smartphone-App aktiviert oder, wenn gewünscht, bis zu sieben weitere Standorte in Deutschland ausgewählt werden.
Dabei verarbeitet die KATWARN-App nur den jeweils aktuellen Standort und erstellt kein Bewegungsprofil.

Auch Gäste aus dem Ausland, wie z. B. Frankreich oder Luxemburg, können sich die App auf ihr Smartphone installieren, da KATWARN weltweit in allen Stores für iPhone-, Android- und Windows-Apps zur Verfügung steht.

Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone besitzen, können sich per SMS und E-Mail für ein Postleitzahlgebiet warnen lassen.

Das KATWARN-System wurde vom Fraunhofer-Institut FOKUS im Auftrag der öffentlichen Versicherer Deutschlands, darunter die SAARLAND Versicherungen, entwickelt.

Bereits seit 2010 ist KATWARN im Einsatz und verbreitet Gefahrenwarnungen sowohl auf Ebene von Stadtstaaten und Bundesländern sowie kleinräumigere Gefahrenwarnungen auf Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus versendet KATWARN seit 2012 deutschlandweit die Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) an alle Nutzer im Bundesgebiet.

Die Kosten für die Einführung und den Betrieb trägt das Bundesland Saarland, die technische Plattform stellen die öffentlichen Versicherer für das Gemeinwohl zur Verfügung.

Rigobert Maurer, Vorstandsmitglied der SAARLAND Versicherungen: „Für uns als regional verwurzeltes öffentliches Unternehmen ist dieser Gemeinwohlbeitrag selbstverständlich. Mit KATWARN können wir helfen, mit modernstem technologischen Know-how aktuell drohende Gefahren, Schäden und möglicherweise auch Leid zu reduzieren.“


Anmeldung:
Die KATWARN App steht kostenlos zur Verfügung für:

  • iPhone im App Store
  • Android Phone im Google Play Store
  • Windows Phone im Windows Phone Store.

Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktionalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleitzahl.

SMS an Servicenummer 0163 / 755 88 42: „KATWARN 12345 mus-termann@mail.de“ (als Beispiel für Postleizahl 12345 und optional E-Mail).

Fehlalarme durch Rauchmelder - Bei Kauf auf Qualität achten

Am Montag, dem 19. September 2016, wurden die Löschbezirke Limbach und Altstadt der Feuerwehr Kirkel sowie die Drehleiter der Feuerwehr Homburg zu einem vermutlichen Brand in einem Wohnhaus alarmiert.
Ein aufmerksamer Nachbar hat der Integrierten Leitstelle einen ausgelösten Rauchmelder in einer Wohnung in der Limbacher Weiherstraße gemeldet.
Die Tür wurde mittels eines speziellen Türöffnungswerkzeugs geöffnet.
Nach Erkundung des betroffenen Raumes konnte Entwarnung gegeben werden - die Ursache für die Auslösung konnte nicht gefunden werden - es lag kein Brand vor.

Mit einem solchen Szenario sehen sich die Feuerwehren in ganz Deutschland immer mehr konfrontiert:
Ein Nachbar hört aus einer Wohnung einen Rauchmelder Alarm schlagen.
Dort ist niemand zu Hause.
Er ruft die Feuerwehr.
Diese kommt, schafft sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung und stellt fest, dass der Rauchmelder aus ungeklärter Ursache ausgelöst hat – jedenfalls nicht aufgrund eines Brandes.

Solche Einsätze häufen sich seit der Einführung der Rauchmelderpflicht bzw. seitdem klar ist, dass diese kommen wird.

Die generelle Rauchmelderpflicht – von Feuerwehren und Verbänden seit langem gefordert – gilt im Saarland seit dem 1.Januar 2017.

Der Handel wirbt bereits seit Monaten mit der kommenden Verpflichtung und bietet teilweise sehr günstige, dennoch zugelassene Geräte an.
Doch die billigen Rauchmelder scheinen nach ersten Erfahrungen anfälliger für Fehlalarme zu sein als qualitativ höherwertigere Geräte.

Zweckfremde Auslösungen des Rauchmelders können verschiedene Ursachen haben und mittelfristig auch zu einem Vertrauensbruch zu der Technik führen.
In den allermeisten Fällen wird man die Ursache für die Fehlauslösung nicht klären können.

Vergisst der Bewohner allerdings, die Batterie rechtzeitig zu wechseln, so ertönt periodisch ein Warnton.
Dieser Warnton kann von aufmerksamen Nachbarn falsch interpretiert werden, woraufhin diese die Feuerwehr alarmieren könnten – so deutschlandweit etliche Male geschehen.

Dies passiert mit Rauchmeldern mit Langzeitbatterie nicht, bzw. bei weitem nicht so häufig.
Frühestens am Ende der Gesamtlaufzeit der Batterie nach 10 Jahren.

Wenn Mücken oder Spinnen in die Rauchmelder gelangen und dort der Sensor reagiert, schlägt der Melder ebenfalls an. Hochwertigere Geräte sind mit einem feinmaschigen Gitter bzw. Netz ausgestattet, wodurch das Eindringen und somit ein Fehlalarm verhindert wird.
Da es schon zu Auslösungen aufgrund direkter Sonneneinstrahlung und zu hoher Temperatur kam, sollten die Rauchmelder generell vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden.

Bezüglich der Kennzeichnung der Geräte ist zu beachten, dass die „CE-Kennzeichnung“ auf den Geräten lediglich verrät, dass das Produkt in Deutschland bzw. in Europa verkauft werden darf.
Es ist kein Prüfzeichen!

Vielmehr sollte man darauf achten, dass der Melder mit dem unabhängigen Qualitätskennzeichen „Q“ (Buchstabe „Q“ mit einem innenliegenden Flammensymbol) gekennzeichnet ist.
Es steht für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung, wonach man sicher sein kann, dass es sich um geprüfte Langlebigkeit, erhöhte Stabilität gegen äußere Einflüsse, eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer handelt und das Risiko von Fehlalarmen reduziert ist.

Um nervige Fehlalarme, lästiges Batteriewechseln und Unsicherheit zu vermeiden empfehlen wir unbedingt die Anschaffung von Rauchmeldern mit dem Qualitätszeichen „Q“. (pk)


Weitere und umfangreiche Informationen gibt es unter: 

www.rauchmelder-lebensretter.de und www.qualitaetsrauchmelder.de.

 

Notfallstichwort: Herzinfarkt

Was passiert bei einem Herzinfarkt?

Bis zu 300.000 Menschen erleiden in Deutschland jährlich einen Herzinfarkt, welcher nach wie vor eine der Haupttodesursachen in den Industrieländern darstellt.
Bei einem Herzinfarkt (in der Fachsprache Myokardinfarkt; Myokard = Herzmuskel) kommt es in den Herzkranzgefäßen zu Fett- oder Kalkablagerungen, welche zu einer Verengung der Gefäße und somit zu einer nicht ausreichenden Durchflussmenge des sauerstoffreichen Blutes führen.
Bei einem schweren Verlauf kann sich ein Gefäß aufgrund der Ablagerung von Blutblättchen zum Wunderschluss eingerissener Arterien komplett verschließen; somit sind Teile des Herzmuskels von der Sauerstoffversorgung abgeschnitten.
Wird das Gefäß nicht wieder eröffnet, stirbt Herzmuskelgewebe ab.
Die Größe und Lage des unterversorgten Gebietes und die Dauer des Gefäßverschlusses sind ausschlaggebend für die Schwere des Infarkts – von kaum wahrnehmbaren Beschwerden bis hin zum Herzstillstand.


Wie erkenne ich einen Herzinfarkt?

Den Betroffenen wird plötzlich schlecht, sie klagen über Atemnot und starke Schmerzen mit Engegefühl im Brustbereich – einhergehend mit Todesangst.
Die Schmerzen können nicht nur in den linken Arm sondern auch in den Rücken und in die Schultern ausstrahlen.
Frauen beklagen häufig Schmerzen im Oberbauch.
All dies kann mit Todesangst, Schweißausbruch, starker innerer Unruhe und Erbrechen einhergehen.
Die Symptome können alleine oder in Verbindung auftreten und sind je nach Art des Herzinfarkts unterschiedlich ausgeprägt.


Welche Erstmaßnahmen muss ich einleiten?

1. Notruf absetzen:    Auch bei dem leisesten Verdacht: Notruf: 112.
Nennen Sie dem Disponenten der Integrierten Leitstelle Ihren Verdacht, sodass sofort ein Notarzt – zusätzlich zu einem Rettungswagen – alarmiert wird.
Je schneller die ärztliche Behandlung eingeleitet wird, umso besser sind die Genesungsaussichten.

2. Beruhigung:    Bewahren Sie selbst Ruhe und beruhigen Sie den Patienten.
Aufregung und körperliche Anstrengung sollen vermieden werden.
Der Patient soll nicht umherlaufen und keine Treppen steigen.
Schirmen Sie den Patienten ab, um weitere Unruhe zu vermeiden.
Lassen Sie den Patienten nicht alleine.

3. Lagerung:    Befindet sich der Patient bei Bewusstsein, sollte er sich mit erhöhtem Oberkörper auf den Boden setzen. Hierbei wird das Herz entlastet und ein Hinabfallen von einem Stuhl oder Ähnlichem wird verhindert.
Öffnen Sie beengende Kleidungsstücke (z. B. Krawatten oder Hemdkragen) und sorgen Sie für frische Luft.
Bei Bewusstlosigkeit muss der Patient in die stabile Seitenlage gebracht werden.

4. Überprüfung der Vitalfunktionen:    Kontrollieren Sie ständig Atmung und Kreislauf des Patienten.
Bei einem Herz-Kreislaufstillstand muss unverzüglich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden, bis der Rettungsdienst eintrifft und die Versorgung übernimmt.

5. Medikamente:    Falls der Patient bereits Medikamente für die Behandlung einer bekannten Angina Pectoris einnimmt, unterstützen Sie ihn bei der selbstständigen Einnahme der Medikamente.

6. Eintreffen des Rettungsdienstes:    Informieren Sie den eintreffenden Rettungsdienst über den Zeitpunkt, an dem die Symptome eingesetzt haben, über Ihre Maßnahmen und (falls bekannt) über die Medikamente, welche der Patient einnimmt, und weitere Vorerkrankungen.


Risikofaktoren!

Die Ablagerungen in bzw. der Verschluss von Arterien wird durch verschiedene Risikofaktoren wie z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Rauchen, Bewegungsmangel, Stress etc. gefördert.


Der Bericht basiert auf einer Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes, Dr. Hans-Richard Paschen.
Er ist Vertreter des Deutschen Feuerwehrverbands in allen medizinischen Fragen. (pk)

 

Bildquelle: http://www.starkegesundheit.de/wp-content/uploads/2013/06/c1578de519b37cdb689442a7b791fd38.jpg

Grillunfälle vermeiden!

Der Unfall:

Im Jahr ereignen sich ca. 4.000 Grillunfälle.
Statistisch gesehen erleiden bei jedem achten Grillunfall Personen schwere Verbrennungen und müssen in einem der deutschen Verbrennungszentren behandelt werden.
Mehr als die Hälfte aller Unfälle werden durch den Einsatz von flüssigen Brandbeschleunigern (z. B. Spiritus, Benzin) verursacht.
Beim Entzünden der Gase entstehen hohe Stichflammen, je nach Menge des Brandbeschleunigers können diese mehrere Meter hoch sein!
Gefährdet ist daher nicht nur derjenige, der den Grill entzündet, sondern auch Personen und Gegenstände in näherer Umgebung.
Besonders gefährdet sind Kinder, die in Augenhöhe zum Grill stehen.
Durch das Einatmen der heißen Gase können im schwersten Fall auch Verbrennungen der oberen und auch unteren Atemwege auftreten.
Daher: Finger weg von solchen Brandbeschleunigern!
Der Handel bietet mehrere sichere Grillanzünder an, welche unter Beachtung grundsätzlicher Sicherheitsaspekte benutzt werden können.


Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, sollte Folgendes getan werden:

  • Betragen die Verbrennungen mehr als 5-10 % der Haut: Verständigung des Rettungsdienstes unter Notruf 112! Gleiches gilt für den Fall, dass Sie sich unsicher sind!
  • Personen unter Beachtung des Eigenschutzes aus dem Gefahrenbereich bringen.
  • Gefahrenquelle mit Sand (oder Wasser – hier starke Rauchbildung beachten) löschen.
  • Brände von Kleidung sofort löschen – Personen am panischen Wegrennen hindern, um ein weiteres Entfachen der Flammen und noch schwerere Verbrennungen zu verhindern.
    Am besten eignet sich eine Wolldecke (keine synthetische Stoffdecke verwenden), welche am Hals beginnend in Richtung Füße abgestreift wird, ohne starken Druck auszuüben.
    Die Flammen werden somit erstickt.
    Ein Feuerlöscher ist ebenfalls geeignet.
    Jedoch darf dieser nicht auf das Gesicht gerichtet werden.
    Ein CO2-Löscher sollte aufgrund der hohen Erfrierungsgefahr nur im äußersten Notfall benutzt werden.
  • Immer noch brennende oder glühende Kleiderreste entfernen.
    Dies gilt nicht, wenn sich diese bereits mit der Haut verbunden haben!
  • Eine großflächige Kühlung der Betroffenen ist heute nicht mehr angebracht. 
    Schädigungen der tieferen Hautschichten sind bereits Sekunden nach dem Geschehnis abgeschlossen.
    Auf eine lange – großflächige – Kühlung der Betroffenen ist aufgrund der schnell eintretenden Unterkühlung, möglicher Gerinnungsstörungen und der Steigerung des Infektionsrisikos daher zu verzichten.
    Ist die Verbrennung auf kleinere Körperareale (bis zu 10 % der Körperfläche) beschränkt, sollten diese zehn Minuten lang mit Leitungswasser (15-20° C) vor allem zur Schmerzlinderung gekühlt werden.
    Keinesfalls darf Eis zur Kühlung verwenden werden!
    Auf eine Nutzung von Salben oder Gels sollte ohne ärztliche Anweisung ebenfalls verzichtet werden.
  • Betroffenen nie alleine lassen!
    Die Vitalparameter (Bewusstsein, Atmung, Puls) müssen – insbesondere bei größeren Verbrennungen -  ständig überprüft werden!
  • Zur einfachen und schnellen Abschätzung der verbrannten Körperoberfläche gilt die Faustregel: Handinnenfläche des Betroffenen = 1 % der Körperoberfläche.

Der Bericht basiert auf einer Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes, Dr. Hans-Richard Paschen. 
Er ist Vertreter des Deutschen Feuerwehrverbands in allen medizinischen Fragen. (pk)