Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht

Dienstag, 18. März 2025 16:00 Uhr
Ratssaal der Gemeinde, Hauptstr.12, Kirkel-Limbach Betreuungsverein ProMensch

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Ehegattennotvertretungsrecht – Wozu brauche ich das?

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben und was kann mit ihr geregelt werden? Muss ein Notar die Vorsorgevollmacht aufsetzen? Was sind die Unterschiede zwischen einem/r Vorsorgebevollmächtigten und einem/r rechtlichen Betreuer/in? Und was ist eigentlich das neue Ehegattennotvertretungsrecht, kann man sich da eine Vorsorgeverfügung sparen?

 Einen Überblick zu den Themen und Antworten auf Ihre Fragen geben wir Ihnen am 

 Dienstag, den 18.03.2025

um 16:00 Uhr

in 66459 Kirkel-Limbach

Hauptstraße 12

im Ratssaal, Eingang Tür an der Bilbliothek

 Die Vortragsveranstaltung ist kostenlos und wird vom Betreuungsverein ProMensch veranstaltet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Hinweis

Die Gemeinde Kirkel weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der an die Gemeinde Kirkel übermittelten Beiträge keinerlei Gewähr übernommen wird.
Die Verfasser von Beiträgen bzw. einreichenden Vereinen und Organisationen sind selbst verantwortlich für die etwaig nötige Einholung der Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und zur namentlichen Nennung.