Wer sollte eine Vorsorgevollmacht haben und was kann mit ihr geregelt werden? Muss ein Notar die Vorsorgevollmacht aufsetzen? Was sind die Unterschiede zwischen einem/r Vorsorgebevollmächtigten und einem/r rechtlichen Betreuer/in? Und was ist eigentlich das neue Ehegattennotvertretungsrecht, kann man sich da eine Vorsorgeverfügung sparen?
Einen Überblick zu den Themen und Antworten auf Ihre Fragen geben wir Ihnen am
Dienstag, den 18.03.2025
um 16:00 Uhr
in 66459 Kirkel-Limbach
Hauptstraße 12
im Ratssaal, Eingang Tür an der Bilbliothek
Die Vortragsveranstaltung ist kostenlos und wird vom Betreuungsverein ProMensch veranstaltet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.