Vollstreckungswesen
Die Gemeindekasse nimmt bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde wahr.
Die Einziehung insbesondere öffentlich-rechtlicher Forderungen wird im Wege der Amtshilfe auch für fremde Vollstreckungsbehörden wahrgenommen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter 06841 / 8098-27 bis -29 oder unter gemeindekasse(at)kirkel.de.
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