Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann beim Bürgerservice von Personen beantragt werden, die in der Gemeinde Kirkel mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Juristische Personen können einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Gewerbeamt beantragen.


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

*Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.*


Unter folgendem Link (Link Bundesamt für Justiz) besteht die Möglichkeit den Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Zur Online-Beantragung des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2 des Bundes.


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