Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 die neue – Satzung der Gemeinde Kirkel über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung – (Abwassersatzung) beschlossen. Diese tritt nach Bekanntmachung am 1. April in Kraft und steht unter Satzungen des Abwasserwerkes oder hier zur Verfügung.
Abwasserwerk – Eigenbetrieb –
Allgemeines
Das Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel ist seit dem 01. Januar 1998 ein Eigenbetrieb gemäß § 1 EigVO.
Dabei handelt es sich um ein gemeindliches wirtschaftliches Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit.
Werkleitung und technischer Ansprechpartner
Herr Ralf Kunz
Rathaus 2
Zimmer 2.01. 09
Telefon: 06841 / 8098-53
E-Mail: Abwasserwerk(at)Kirkel.de
Neue Abwassersatzung beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 die neue – Satzung der Gemeinde Kirkel über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung – (Abwassersatzung) beschlossen. Diese tritt am 1. April in Kraft und steht unter Satzungen zur Verfügung.
Umzug in neue Räumlichkeiten im Rathaus 2
Ab sofort finden Sie das Abwasserwerk im Rathaus 2 (ehem. Gemeindewerke).
Das gemeindliche Abwassersystem erstreckt sich über eine Gesamtlänge von rund 76 km (Altstadt: ca. 14 km, Kirkel-Neuhäusel: ca. 32 km und Limbach: ca. 30 km).
Davon sind ca. 64 km Mischwassersystem (Schmutz- und Regenwasser werden in einem Kanal gemeinsam abgeführt) und ca. 12 km Trennsystem (ca. 9 km Regenwasserkanäle und ca. 3 km Schmutzwasserkanäle).
Die Dimensionen der Kanäle reichen von Ø 200 [mm] bis 2400 [mm], sowie einigen Sonderprofilen.
Zum Transport des Abwassers werden im Gemeindegebiet 6 Pumpstationen betrieben.
Die anfallenden Abwässer werden wie folgt abgeführt:
Die Kanäle der Gemeindebezirke Altstadt und Limbach sind an die Zentralkläranlage Limbach angeschlossen.
Diese Kläranlage nimmt noch die Abwässer von Niederbexbach und Neunkirchen-Kohlhof und künftig auch von Teilen aus Oberbexbach und Kleinottweiler auf.
Das Industriegebiet Zunderbaum sowie der ehemalige Gleisbauhof sind über die Kanalisation der Stadt Homburg an die Kläranlage Homburg des EVS angeschlossen.
Der Ortsteil Kirkel-Neuhäusel ist über einen Sammler des Entsorgungsverbandes Saar-Bereich Abwasser, an die Zentralkläranlage bei Blieskastel-Bliesdalheim angebunden.
Weitere Informationen zu den EVS-Kläranlagen finden Sie auf der Homepage des Entsorgungsverband Saar EVS.
Für den Einbau von Gartenwasserzählern in der Gemeinde Kirkel gilt :
Es kann jeder handelsübliche und geeichte Wasserzähler für Kaltwasser eingebaut werden (Wasserinstallateur, Baumarkt, o. ä.).
Der Wasserzähler soll an einem frostfreien und leicht zugänglichen Ort montiert werden; gegebenenfalls sind Rohrleitungen und Wasserzähler durch geeignete Isolierung vor Frost zu schützen.
Die Montage erfolgt vorteilhaft an der Innenwand des Kellers.
Nach dem Wasserzähler ist keine Entnahmestelle im Haus mehr zulässig.
An der Entnahmestelle im Garten ist kein Bodenablauf mit Anschluss an den Kanal gestattet.
Das entnommene Wasser darf ausschließlich zur Bewässerung des Gartens verwendet und nicht dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden.
Die Hinweise und das Anmeldeformular finden Sie weiter unten auf der Homepage unter > Formulare zum Download < .
Die Zählerstände sind jährlich spätestens bis zum 30. Januar des Folgejahres bei den Mitarbeitern des Abwasserwerkes, Zimmer 25,
per Telefon unter 06841 / 8098-53,
per Fax an 06841 / 8098-10,
per E-Mail an Abwasserwerk(at)kirkel.de oder
mittels unserer Online-Meldung (weiter unten auf der Homepage) anzugeben.
Die Abrechnung erfolgt jährlich.
Für die Abrechnung wird ein Verwaltungskostenbeitrag gemäß § 16 der Satzung erhoben (zur Zeit: 10,23 €).
Eine Erstattung kann nur erfolgen, wenn der Erstattungsbetrag größer ist als der Verwaltungskostenbeitrag.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Kosten und Nutzen)
Wann rechnet sich der Einbau eines neuen Gartenwasserzählers
Durch den Einsatz eines Gartenwasserzählers kann die Abwassergebühr für Schmutzwasser gespart werden.
Da jedoch Kosten für die Anschaffung, den Einbau und die jährlichen Abrechnungsgebühren, sowie der regelmäßigen Wechsel des Wasserzählers alle 6 Jahre, berücksichtigt werden müssen, lohnt sich der Einbau eines Gartenwasserzählers erst ab einem bestimmten Jahresverbrauch.
Beispielrechnung für den lohnenden Einsatz eines Gartenwasserzählers
Wird z.B. von Kosten eines Wasserzählers und den Abrechnungsgebühren von einem Betrag in Höhe 100,00 EUR ausgegangen, ergeben sich für Sie Kosten in Höhe von 16,67 EUR/Jahr (= 100 EUR/6 Jahre)
Gemäß der aktuellen Abgabensatzung wird für nicht eingeleitetes Schmutzwasser die Gebühr von 3,54 EUR/m³ erstattet.
Mit der folgenden Vergleichsrechnung können Sie erkennen, ab wann sich ein Gartenwasserzähler lohnt:
Wasserverbrauch | 1 m³ | 4 m³ | 5 m³ | 6 m³ | 7 m³ | 8 m³ | 9 m³ | 10 m³ | 20 m³ |
Anzahl Gießkannen mit | 100 | 400 | 500 | 600 | 700 | 800 | 900 | 1.000 | 2.000 |
Gebühren-Erstattung | 3,54 | 14,16 | 17,70 | 21,24 | 24,78 | 28,32 | 31,86 | 35,40 | 70,80 |
Kosten in EUR/Jahr | -16,67 | -16,67 | -16,67 | -16,67 | -16,67 | -16,67 | -16,67 | -16,67 | -16,67 |
Ersparnis in EUR pro Jahr | -13,13 | -2,51 | 1,03 | 4,57 | 8,11 | 11,65 | 15,19 | 18,73 | 54,13 |
Ersparnis in 6 Jahren |
|
| 6,08 | 27,42 | 48,66 | 69,90 | 91,14 | 112,38 | 324,78 |
Fazit zur Rentabilität:
Erst ab einem Jahresverbrauch von mehr als 5 m³ Gießwasser lohnt sich der Einbau eines Gartenwasserzählers.
Ein wirklicher Nutzen ergibt sich erst bei größeren Mengen von über ~ 8 m³/Jahr.
Der Kanalhausanschluss verbindet das private Grundstück mit dem öffentlichen Kanal.
Wenn Sie eine Planauskunft bzw. Leitungsauskunft ihres Kanalhausanschlusses benötigen, können Sie diese formlos unter Abwasserwerk@Kirkel.de anfordern. Nötig sind die Adresse (Straße und Hausnummer) und die Flurstücknummer.
Je nach Lage Ihres Bauvorhabens können Sie das häusliche Abwasser und das Niederschlagswasser der Mischwasserkanalisation in der Straße zuführen. In Teilbereichen des Gemeindegebietes ist jedoch die Entwässerung im Trennsystem vorgesehen. Für diesen Fall ist die Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser auf dem Grundstück erforderlich. Hier sind zwei separate Grundstücksanschlüsse bereits verlegt bzw. notwendig.
Informieren Sie uns bitte bei jeder Änderung der Grundstücksentwässerung. Darunter fällt zum Beispiel die Stilllegung von Anschlusskanälen, aber auch das Abklemmen von bestehenden sowie das Anschließen von zusätzlichen Flächen an die öffentliche Kanalisation.
Etwaige zurzeit noch genutzte Kläranlagen, Sammelgruben und sonstige Einrichtungen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen und auf Kosten der Anschlussteilnehmer stillzulegen. Das darin befindliche Abwasser, sowie der Faulschlamm, darf nicht in das öffentliche Abwassernetz geleitet werden. Dies ist durch eine Fachfirma fachgerecht entsorgen zu lassen.
Seit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr 1999 werden Schmutz- und Regenwasser getrennt veranlagt.
Der Schmutzwasseranteil wird nach der verbrauchten Trinkwassermenge berechnet.
Für den Niederschlagswasseranteil werden die bebauten und befestigten Flächen Ihres Grundstückes, von denen das Niederschlagswasser - direkt oder indirekt - in die Kanalisation fließen kann, als Basis für die Gebührenberechnung herangezogen.
Änderungen von befestigten oder bebauten Flächen
Alle Änderungen der bebauten oder befestigten Flächen eines Grundstückes sind dem Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel mitzuteilen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 19 der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung verpflichtet sind, die zu den Berechnungsgrundlagen der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Versickerungsfähige Steine
Gemäß § 14 Abs. 8 c) der Satzung der Gemeinde Kirkel über die Erhebung von Abgaben für die öffentliche Abwasseranlage und über die Abwälzung der Abwasserabgabe - Abgabensatzung Abwasserbeseitigung - fallen für wasserdurchlässig befestigte Flächen keine Oberflächenentwässerungsgebühren an.
Sollten Sie sich einen Pflasterstein auswählen, ist darauf zu achten, dass die Versickerungsfähigkeit durch ein unabhängiges Prüfinstitut nachgewiesen wurde.
Das Gutachten ist dann beim Abwasserwerk vorzulegen.
Das Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel fördert die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser, indem die Fläche des Niederschlagswassers, das von den bebauten oder befestigten Flächen in den ortsfesten Auffangbehälter (Zisterne) eingeleitet wird, erlassen wird.
Dabei wird eine Fläche von 20 m²; je 0,5 m³; Behältervolumen abgezogen, wenn die Zisterne eine Brauchwasseranlage speist.
Nach § 14 Abs. 1 ff sind auch die aus privaten Versorgungsanlagen zugeführten Wassermengen gebührenpflichtig.
Für die Ermittlung der Schmutzwassergebühren aus Ihrer Anlage ist ein Zwischenzähler einzubauen.
Es kann jeder handelsübliche und geeichte Kalt-Wasserzähler eingebaut werden.
Bei der Installation einer Frischwassernachspeisung in die Zisterne wird ebenfalls ein Zwischenzähler erforderlich.
Zählerstände der Brauchwasseranlagen
Für die Ermittlung der Abwassergebühren aus Brauchwasseranlagen sind die Stände der Brauchwassermesser (bzw. der Zwischenzähler) jeweils zum 31. Dezember abzulesen und uns bis spätestens 31. Januar des Folgejahres mitzuteilen.
Schutz vor Rückstau
Schutz vor Rückstau ist ein sehr komplexes Thema, bei dem die Lage der Leitungen auf dem Grundstück und im Gebäude eine wesentliche (eigentlich die entscheidende) Rolle spielen, so dass immer der Einzelfall betrachtet werden muss.
Wann und warum kommt es zum Rückstau?
Ein Rückstau im Kanal ist grundsätzlich nicht auszuschließen:
Die Kanäle sind auf einen bestimmten Starkregen ausgelegt, sind aber bei einem darüber hinaus gehenden Platzregen überlastet.
Dies gilt auch für die private Entwässerung auf dem Grundstück.
Bei einem extremen Niederschlagsereignis, von dem niemand wissen kann, wo und mit welcher Intensität der Regen fällt, füllen sich binnen kurzer Zeit die Abwasserrohre.
Die Folge: Einstau der Leitungen.
Das Kanalnetz der Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann.
Wollten die Kommunen die Kanalisation auch für weitergehende Starkregenereignisse dimensionieren, würden die Rohre der Kanalisation so groß und teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden.
Deshalb muss bei solch starkem Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden.
Sicherung gegen Rückstau
Grundsätzlich muss sich jeder Grundstücksbesitzer in eigener Verantwortung gegen solche Rückstauereignisse schützen. Bei nicht fachgerechter Ausführung der Grundstücksentwässerung (z. B. fehlende oder fehlerhafte Rückstausicherung), kann es dann zu Schäden im Gebäude kommen.
Rechtsgrundlagen-Satzung, DIN-Vorschriften und technische Regelwerke:
Gemäß § 16 Satzung der Gemeinde Kirkel über die Entwässerung der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung (Abwassersatzung), muss der Anschlussnehmer sich gegen einen eventuellen Rückstau aus dem Kanalsystem durch geeignete Absperrvorrichtungen absichern.
Fehlt diese Sicherung und es kommt durch einen Rückstau zu Schäden, so sind diese vom Anschlussnehmer selbst zu tragen.
Die technischen Bestimmungen für Entwässerungsanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken sind in den entsprechenden DIN-Normen bzw. in der entsprechenden europäischen Norm jeweils in der neuesten Fassung enthalten.
Hygieneartikel/Windeln
Hygieneartikel und Windeln sorgen nicht nur in den Abflussrohren und Kanälen für Verstopfungen.
Sie setzen sich auch in den Sieben und Rechen der Kläranlagen fest.
Die Folge: aufwändige Reparatur- bzw. Reinigungsarbeiten an den betroffenen Maschinenteilen.
Richtige Entsorgung: Restabfalltonne
Feuchttücher
Feuchttücher bestehen aus Vlies und sind extrem reiß-, wring- und wasserfest.
Sie zersetzen sich nicht wie Toilettenpapier.
Über die Toilette entsorgt, verursachen diese Tücher Schäden an den Pumpen und massive Störungen im Kläranlagenbetrieb.
Auch für die gesonderte Entsorgung des Materials entstehen jährlich hohe Kosten.
Richtige Entsorgung: Restabfalltonne
Medikamente/Chemikalien
Kläranlagen sind nicht darauf ausgelegt, Chemikalien oder die in Medikamenten enthaltenen Wirkstoffe abzubauen.
Diese Stoffe gelangen daher zu einem großen Teil in unsere Flüsse und Bäche und belasten dort Tiere und Pflanzen.
Richtige Entsorgung: Restabfalltonne
Fette/Öle
Fette und Öle setzen sich in den Kanalrohren ab und stören außerdem die biologische Reinigung des Abwassers.
Dadurch wird eine gesonderte Behandlung nötig, was nicht nur einen hohen Arbeitsaufwand mit sich bringt, sondern auch die Betriebskosten der Kläranlagen erhöht.
Richtige Entsorgung: Restabfalltonne
Essensreste
Essensreste, die über die Toilette entsorgt werden, erhöhen den Aufwand und die Kosten für die Abwasserreinigung.
Sie führen außerdem in der Kanalisation zu Gestank und Rattenbefall.
Richtige Entsorgung: Biotonne
*Quelle: EVS Klolektüre
Aktuelle Meldungen aus dem Abwasserwerk
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- Download der Datei: Fragebogen zur Niederschlagswassergebühr
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- Download der Datei: Antrag auf Absetzung bei Zisternen
- Download der Datei: SEPA-Lastschriftmandat bei Brauchwasseranlagen