Elektronische Rechnungen

Auf Grundlage der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes (E-RechVO-SL) sind Rechnungssteller ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 € netto zur Stellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet.

Unter dieser Bagatellgrenze können Rechnungen weiterhin als Papierrechnung gestellt werden.

Von der Gemeinde Kirkel werden Rechnungen als elektronische Rechnungen in den  Formaten ZUGFeRD 1.0 und 2.0 und XRechnung/factur-x verarbeitet.

Da wir wissen, dass die Umstellung auf das elektronische Rechnungsformat Zeit in Anspruch nimmt, können wir als Übergangslösung auch die Verarbeitung von Rechnungen im PDF-Format durchführen.


Bitte senden Sie als Rechnungssteller die E-Rechnung an !

 


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